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Freigabe und Vernichtung Klinikmuster

Beitrag von Bernhard Oskui geschrieben am 10.12.2004 um 09:26

Was ist unter Prüfberichte gemäß §13 PharmBetrV im Zusammenhang mit der Freigabe und
Zertifizierung durch die Q.P. zu verstehen? Ist das ein Freigabezertifikat
(von der Q.P unterschriebenes GMP-/Analysenzertifikat)?

Dürfen zurückgegebene nichtverbrauchte Prüfpräparate erst nach Vorliegen
des Abschlussberichts vernichtet werden (der liegt in der Regel erst ca. 1
Jahr nach Beendigung der Studie vor)?
Wenn ja, darf der Sponsor die Prüfpräparate solange bei sich lagern oder
müssen sie bei dem Lohnhersteller gelagert werden?

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