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AW: Archivierung von Softwareständen

Beitrag von Markus Roemer geschrieben am 30.9.2003 um 11:30

Originalbeitrag: Archivierung von Softwareständen geschrieben von Fritz Lais am 8.8.2003 um 15:14)

Hallo,

grundsätzlich müssen Sie auch die Entwicklungsstände archivieren. Von den Entwicklungsständen bis zur Endversion kann es verschiedene Änderungen geben. Diese resultieren meistens aus durchgeführten Tests durch den Entwickler selbst (Entwicklertest) oder durch interes Testpersonal. Selbst wenn ein Entwicklertest erfolgreich sein sollte, durch das "Vernichten" dieses Entwicklungsstandes ist dieser Testlauf eigentlich wertlos geworden. Sollte (was auch in der Praxis vorkommt) der Kunde noch kurz vor der Auslieferung noch einen Change Request stellen, gilt ähnliches. Sie würden diese Änderung wahrscheinlich noch aufnehmen und dann auch diese Änderung testen. Nach Analyse von möglichen Seiteneffekte auf schon bestehenden Code würde man auch nur diese Änderung testen und bei anderen Funktionen auf die schon bestehenden Tests verweisen. Die Historie der Software ist auch unter Gesichtspunkten eines Code Review entscheidend.

Der Aufwand, die Entwicklungsstände zu archivieren, halte ich für geringer, als diese zu Vernichten und hierfür Rechtfertigungen zu finden.

Grundsätzlich sind die Entwicklungsstände in der Verantwortung des Lieferanten. Der Ansatz, die beiden letzten Stände zu archivieren, ist qualitiv keine Aussage. Es könnte sein, dass diese beiden Stände kaum Relevanz haben. Letztendlich dokumentieren Sie aber auch mit den Entwicklungsständen Ihre Einhaltung von Programmierrichtlinine bzw. Ihrer guten Arbeit.


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